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GEMA-Pflicht für Musik in Arztpraxen entfällt

Berlin. Für das Abspielen von Musik in Zahnarztpraxen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Juni 2015 keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft GEMA zu zahlen. Mit seiner Entscheidung folgt der BGH einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, der im Fall eines italienischen Zahnarztes im gleichen Sinne entschieden hatte. »Nach jahrelanger Unklarheit in...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977293.gema-pflicht-fuer-musik-in-arztpraxen-entfaellt.html

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