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Bei Kassenwechsel auch auf Leistungen achten

Frankfurt am Main. Wer 18 Monate Mitglied einer Krankenkasse ist, darf sie jederzeit mit zwei Monaten Kündigungsfrist wechseln. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Seit Jahresanfang gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen wieder einen Beitragswettbewerb durch einen individuellen Zusatzbeitrag. Die Beitragsspanne liegt derzeit zwischen 14,6 und 15,9 Proz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977295.bei-kassenwechsel-auch-auf-leistungen-achten.html

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