Bei Kassenwechsel auch auf Leistungen achten

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt am Main. Wer 18 Monate Mitglied einer Krankenkasse ist, darf sie jederzeit mit zwei Monaten Kündigungsfrist wechseln. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Seit Jahresanfang gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen wieder einen Beitragswettbewerb durch einen individuellen Zusatzbeitrag. Die Beitragsspanne liegt derzeit zwischen 14,6 und 15,9 Prozent. «Mit einem Krankenkassenwechsel mit kurzer Kündigungsfrist können je nach Einkommen und Krankenkasse bis zu rund 640 Euro im Jahr gespart werden. Jedoch sollte beim Krankenkassenwechsel nicht nur der Beitrag, sondern auch die Leistungen verglichen werden», empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle. ndwww.geldundverbraucher.de.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal