Paternoster kann wieder fahren

Weitere Beschlüsse des Bundesrats vom Freitag

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Paternosterverbot. Nach sechs Wochen hat der Bundesrat das umstrittene Paternosterverbot durch das Bundesarbeitsministerium wieder aufgehoben. Die Länderkammer ließ am Freitag in Berlin eine Änderung der Betriebssicherheitsverordnung passieren. Betreiber müssen Benutzer künftig auf die Gefahren der historischen Aufzüge hinweisen - etwa mit Schildern.

Weinanbauflächen. Deutschlands Rebflächen können sich künftig jährlich um etwa 300 Hektar vergrößern - je fünf Hektar entfallen davon auf die 13 Flächenländer. Die restlichen Flächen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung verteilt. Die Regelung ermögliche es kleinen Weinanbauregionen zu wachsen, hieß es.

Ehe für alle. Der Bundesrat spricht sich für die Homoehe ohne Einschränkungen aus. In einer Stellungnahme heißt es: »Der Bundesrat hält die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität für geboten ...« Die Länder begrüßten einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu schwulen und lesbischen Paaren, beurteilten ihn aber als unzureichend.

Prävention: Die Krankenkassen müssen mehr Geld für Gesundheitsvorsorge bereitstellen. Auch der Impfschutz soll gestärkt werden. So muss vor dem Kita-Eintritt eines Kindes eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.

Arzttermine: Gesetzlich Versicherte erhalten eine Vierwochengarantie für Facharzttermine. Junge Ärzte sollen mit finanziellen Anreizen für eine Niederlassung auf dem Land gewonnen werden.

Institut für Menschenrechte. Die Länderkammer beschloss das »Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)«.

Pelztierhaltung. Pelztierhaltung soll langfristig verboten werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf auf Initiative Schleswig-Holsteins vor. nd/Agenturen Kommentar Seite 2

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