Vier Jahre für den Buchhalter von Auschwitz

Ehemaliger SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen schuldig gesprochen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Mehr als 70 Jahre nach der Befreiung von Ausschwitz wurde der einstige SS-Wachmann Oskar Gröning verurteilt.

Das Landgericht Lüneburg hat den früheren SS-Unterscharführer Oskar Gröning am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer befand den 94-Jährigen für schuldig, im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen geleistet zu haben. Damit gingen die Richter noch über das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hinaus, die dreieinhalb Jahre gefordert hatte, wobei bis zu 22 Monate bereits als verbüßt gelten sollten, weil eine Verurteilung schon vor Jahrzehnten möglich gewesen sei. Der Verurteilte war im Jahre 1978 erstmals angeklagt worden. Da nach der damaligen Rechtslage eine Verurteilung nicht möglich schien, wurde das Verfahren 1985 eingestellt.

Grönings Anwalt hatte auf Freispruch plädiert, weil Gröning den Holocaust nicht offensiv gefördert habe. Der SS-Mann selbst hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld an der Judenvernichtung eingeräumt.

Mit Blick auf die lan...


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