Bundesfinanzhof sieht Bettensteuer kritisch

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München. Die Bremer Bettensteuer steht auf der Kippe. Der Bundesfinanzhof stellte am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung eine ganze Reihe kritischer Fragen. Die Richter des höchsten Steuergerichts äußerten auch Zweifel an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Geschäftsreisende grundsätzlich keine Übernachtungssteuer zahlen müssen: »Das halten wir nicht für zwingend«, betonte der Vorsitzende des Zweiten Senats. In Bremen müssen privat reisende Hotelgäste pro Nacht ein bis drei Euro Tourismussteuer zahlen. Ein Bremerhavener Hotel hat dagegen geklagt, unterlag vor dem Finanzgericht und legte Revision ein. Der Bundesfinanzhof stellte in Frage, ob die geringe Höhe der Steuer den sehr grob gestuften Steuertarif rechtfertige. Die Steuer betrage mal 2, mal 20 Prozent des Übernachtungspreises. »Da liegt ein Problem. Da müssen wir uns überlegen, ob wir das durchwinken«, so der Vorsitzende. Außerdem könne ein Gast leicht falsche Angaben machen, um die Steuer zu vermeiden. Die Kontrolle des Steuervollzugs, »das ist die entscheidende Frage«. Zur Hamburger Bettensteuer hatten die Richter in zwei direkt anschließenden Prozessen weit weniger Fragen, sahen aber die Dauer als möglichen Schwachpunkt. Der Bundesfinanzhof will den Beteiligten seine Entscheidungen am Freitag mitteilen. dpa/nd

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