Mehr Geld für Amtsärzte geplant

Thüringens Regierung will Personalmangel abmildern

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Erfurt. Im Kampf gegen Ärzte-Engpässe in den Thüringer Gesundheitsämtern will das Sozialministerium die Kommunen finanziell unterstützen. Das von der LINKE-Politikerin Heike Werner geführte Ministerium peilt ab 2016 die Übernahme der Kosten für mögliche Gehaltszuschüsse durch das Land an, sagte ein Ministeriumssprecher der dpa. Ziel sei es, die Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst mit einer besseren Bezahlung wieder attraktiver für Mediziner zu machen. Derzeit liegt das Monatseinkommen von Ärzten im öffentlichen Dienst deutlich unter dem von Klinikärzten. In den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte gibt es laut Ministerium 77 Arzt- und 21 Zahnarztstellen.

Bereits in diesem Jahr soll es außerdem Landeszuschüsse für die Weiterbildung des Mediziner-Nachwuchses zum Amtsarzt geben. Dafür sind laut Ministerium 50 000 Euro im kürzlich beschlossenen Haushalt vorgesehen. Die Höhe der für Gehaltszuschüsse im öffentlichen Gesundheitsdienst veranschlagten Summe werde erst Thema in den Etatverhandlungen für 2016 und 2017 sein, sagte Sprecher Matthias Hinze.

Hintergrund für die Gehaltsunterschiede - Ärztevertreter sprechen von bis zu 1000 Euro monatlich - sind unterschiedliche Tarifregelungen. Für Klinikärzte gilt der von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund ausgehandelte eigenständige Tarifvertrag, Mediziner in Gesundheitsämtern werden nach dem Flächentarif des öffentlichen Dienstes bezahlt. Die Kommunen können den Medizinern zwar Zuschläge zahlen, der Thüringer Landkreistag sah in der Vergangenheit allerdings stets das Land in der Pflicht.

In den nächsten zehn Jahren gehen nach Ministeriumsprognosen mindestens 31 in Vollzeit beschäftigte Mediziner im öffentlichen Dienst in den Ruhestand. Derzeit sind unter anderem in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und im Altenburger Land Arztstellen in den Gesundheitsämtern ausgeschrieben.

Gesundheitsämter sind unter anderem für Einschulungs-, Schul- und Reihenuntersuchungen, die Erfassung meldepflichtiger Erkrankungen, die Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen und Kliniken, die Kontrolle des Trinkwassers und für den sozialpsychiatrischen Dienst verantwortlich. Zu den amtsärztlichen Aufgaben gehören auch Begutachtungen und die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen. dpa/nd

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