Trennungskinder erhalten bald mehr Geld

Durchschnittlich soll der Unterhalt um 3,3 Prozent steigen

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Kinder, die bei getrennten Eltern groß werden, sollen ab sofort mehr Geld bekommen. Der Kinderfreibetrag soll erhöht werden sowie das Kindergeld. Und das alles Rückwirkend für den 1. Januar 2015.

Düsseldorf. Trennungs-Kinder erhalten vom 1. August an von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr finanzielle Unterstützung, im Durchschnitt 3,3 Prozent. Das sieht die neue »Düsseldorfer Tabelle« vor, die die Zahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern regelt. »Die Kinder bekommen endlich mehr Geld«, sagte am Dienstag Jürgen Soyka, Familienrichter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, der die Tabelle mit berechnet hat.

Grundlage der Anhebung ist der Beschluss des Bundestages vom 22. Juli, den steuerlichen Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld und den Kinderzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund steigt nun der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre von bislang 317 auf monatlich 328 Euro. Für ältere Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden 376 (zuvor 364) Euro festgelegt. Für Kinder vom 13. bis zum 18. Lebensjahr soll es 440 Euro statt bislang 426 Euro geben. Für Kinder ab dem 18. Lebensjahr sollen monatlich 504 statt wie bisher 488 Euro gezahlt werden. Damit gibt es im Durchschnitt 3,3 Prozent mehr.

»Der Gesetzgeber ist endlich tätig geworden«, begrüßte Soyka die Entscheidungen. Zuvor wurde der Kinderfreibetrag - das von einer Besteuerung ausgenommene Existenzminimum - für 2015 von bisher 4.368 Euro um 144 Euro auf 4.512 Euro angehoben. Das Kindergeld steigt grundsätzlich um vier Euro - und damit auf monatlich 188 Euro für ein erstes und zweites Kind. Für ein drittes Kind gibt es nun 194 Euro, für ein viertes und jedes weitere Kind 219 Euro.

Damit hätten nun die Bedarfssätze für den Mindestunterhalt erstmals seit 2010 angepasst werden können, sagte Soyka. Voraussichtlich zum Beginn des kommenden Jahres werden die Bedarfsätze weiter angehoben. Dann nämlich soll der steuerliche Kinderfreibetrag von 4.512 Euro auf 4.608 Euro steigen.

Die »Düsseldorfer Tabelle« gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. epd/nd

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