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Keine Auskunft über NSA-Liste für Journalisten
Leipzig. Pressevertreter haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die Spionageliste des US-Geheimdienstes NSA erteilt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit wurde der Antrag einer Tageszeitung abgewiesen, den BND durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, entsprechende Auskünfte zu erteilen, wie das Gericht am Freitag ...
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