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Gericht: Umkleidezeiten zählen zur Arbeitszeit

Düsseldorf. Umkleidezeiten in einem Betrieb können als Arbeitszeit bewertet werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf schlug am Montag in einem Vergleich vor, dass die Stadtwerke Oberhausen einem Werkstattmitarbeiter jeweils fünf Minuten vor und fünf Minuten nach dem Dienst dessen Umkleidezeit als Arbeitszeit zu bezahlen haben. Beide Parteien können den Vergleichsvorschlag bis zum 24. August wid...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/979977.gericht-umkleidezeiten-zaehlen-zur-arbeitszeit.html

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