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BGH stärkt Kunden den Rücken

Fragen & Antworten zu alten Lebensversicherungen

Mancher möchte seine Lebensversicherung am liebsten ungeschehen machen. Das geht unter bestimmten Voraussetzungen. Details klärte der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil.

Wer gegen seinen Policen-Lebensversicherungsvertrag erfolgreich Widerspruch eingelegt hat, möchte bei der Rückabwicklung möglichst viel Geld sehen. Was ein Kunde zurück verlangen kann und was die Versicherung behalten darf, klärte der Bundesgerichtshof (BGH) am 29. Juli 2015 in einem Grundsatzurteil (Az. IV ZR 384/14 u.a.).Was hat der BGH entschieden?Das Gericht stellte erstmals Grundsätze darüber...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/980033.bgh-staerkt-kunden-den-ruecken.html

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