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Scheidung nichts Außergewöhnliches

Nach dem Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover sind Scheidungen in Deutschland nicht mehr »außergewöhnlich«. Daher können die Scheidungskosten auch nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Das geht aus einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover vom 3. März 2015 (Az. 3 K 297/14) hervor. Da die Finanzgerichte Münster und Rheinland-Pfalz dies anders sehen, haben die Hannoverschen Richter die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.Das FG in Hannover hält die Absetzbarkeit von Scheidungskosten für unzulässig, da diese nicht mehr als »außergewöhnlich« gelten. So habe e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/980035.scheidung-nichts-aussergewoehnliches.html

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