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Landeserziehungsgeld darf nicht mit Hartz IV verrechnet werden

Erfurt. Das Thüringer Landeserziehungsgeld darf nach einem Urteil des Landessozialgerichts nicht mit Ansprüchen auf Hartz IV-Leistungen verrechnet werden. Eine entsprechende Praxis des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az: L 9 AS 1530/12). Es gab damit einer Familie recht, die gegen die Kürzung ihres Hartz IV-Leistungsanspruchs im Jahr 2011 du...

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