Landeserziehungsgeld darf nicht mit Hartz IV verrechnet werden

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Erfurt. Das Thüringer Landeserziehungsgeld darf nach einem Urteil des Landessozialgerichts nicht mit Ansprüchen auf Hartz IV-Leistungen verrechnet werden. Eine entsprechende Praxis des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az: L 9 AS 1530/12). Es gab damit einer Familie recht, die gegen die Kürzung ihres Hartz IV-Leistungsanspruchs im Jahr 2011 durch das Jobcenter wegen des Bezugs von Landeserziehungsgeld geklagt hatte. Die Familie erhält nun eine Nachzahlung von rund 350 Euro, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Landeserziehungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in die Kita geben, ist ein Auslaufmodell. Im Juni beschloss der Landtag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition dessen Abschaffung. dpa/nd

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