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Bericht: Makler umgehen das Bestellerprinzip

München. Als Reaktion auf neue Gesetzesbestimmungen im Mietrecht wenden Makler offenbar neue Tricks an, um Wohnungssuchende zur Kasse zu bitten. Ziel sei es, das seit gut zwei Monaten in Deutschland geltende Bestellerprinzip zu umgehen, berichtete die »Süddeutsche Zeitung« am Samstag. Dieses besagt, dass bei Mietwohnungen derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch bestellt hat - also nicht mehr au...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/980601.bericht-makler-umgehen-das-bestellerprinzip.html

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