Picasso-Deal rechtens?

Umstrittene Ausfuhr

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein auf Korsika beschlagnahmtes Gemälde des spanischen Malers Pablo Picasso ist laut den Anwälten des Besitzers nicht spanisch, sondern britisch. Es unterliege daher nicht einem spanischen Exportverbot und dürfe entsprechend ins Ausland verkauft werden, argumentierten die Anwälte des spanischen Bankiers Jaime Botin am Freitag. Das Gemälde »Kopf eines jungen Mädchens« war vor einer Woche auf einer Jacht im korsischen Hafen von Calvi vom französischen Zoll unter dem Verdacht beschlagnahmt worden, dass Botin es illegal in die Schweiz transportieren wollte.

Seine Anwälte argumentierten nun in einer Erklärung, dass Picasso das Gemälde 1906 im Ausland gemalt habe und Botin es 1977 in London gekauft habe. Es sei daher britisch, und Spanien habe kein Recht, seinen Export zu verbieten.

Der Verfassungsrechtler Javier García Fernández von der Universität Complutense in Madrid sagte jedoch, die Erklärung widerspreche der Tatsache, dass Botin sich seit 2012 um eine Exporterlaubnis in Spanien bemüht habe.

Das Kulturministerium hatte die Genehmigung verweigert, da das Gemälde von »nationalem Interesse« sei. Die Entscheidung wurde im Mai von einem der höchsten Gerichte Spaniens bestätigt. AFP

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