Freispruch für Abschleppdienst

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München. Die umstrittenen Abschlepp-Praktiken der bundesweit agierenden Firma Parkräume KG sind nicht strafbar. Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch den Chef des Unternehmens vom Vorwurf der versuchten und vollendeten Erpressung in 29 Fällen freigesprochen. Die Firma entfernt im Auftrag von Privatunternehmen auf deren Parkplätzen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und gibt sie an die Falschparker erst nach Zahlung von Beträgen von bis zu 340 Euro heraus. Für die Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der gewerbsmäßigen Erpressung. Die Anklagebehörde hatte deshalb drei Jahre Haft gefordert und will das Urteil anfechten. dpa/nd

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