Bursche Büge klagt gegen den Berliner Senat

Geschasster Staatssekretär fordert Weiterbeschäftigung

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Entlassung des Ex-Staatssekretärs Michael Büge wegen seiner Burschenschaftsmitgliedschaft durch Sozialsenator Mario Czaja sorgte seinerzeit für heftige Spannungen in der Berliner CDU. Wie jetzt bekannt wurde, klagt Büge vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Weiterbeschäftigung beim Senat. Eine erstinstanzliche Entscheidung fiel bereits, die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist offen.

Der ehemalige Sozialstaatssekretär Michael Büge (CDU) will wieder vom Senat beschäftigt werden. Eine entsprechende Klage auf Weiterbeschäftigung hat der wegen seiner Mitgliedschaft in der extrem rechten Burschenschaft »Gothia« Ende Juni 2013 entlassene Beamte bereits vor längerer Zeit vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Dies bestätigte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Berlin, Stephan Groscurth, am Donnerstag dem »nd«. »In der ersten Instanz wurde entschieden, die Klage abzuweisen«, sagte Groscurth. Der entsprechende erstinstanzliche Prozess war von der Öffentlichkeit unbemerkt bereits am 20. Februar dieses Jahres entschieden worden. Aktuell ist noch offen, ob die Berufung Büges vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin zugelassen wird. Die Entscheidung dazu ist laut Gerichtssprecher noch nicht gefallen.

Die Kammer des Verwaltungsgerichts sah es in ihrer erstinstanzlichen Beurteilung als erwiesen an, dass es eine Ermessensentscheidung des Senats und der Verwaltung von Sozialsenator Mario Czaja (CDU) gewesen sei, den hohen politischen Beamten Büge zu entlassen. »Das ist in diesem Fall abgedeckt gewesen, weil Gründe für die Entlassung vorlagen«, sagte Groscurth. Czaja hatte im Mai 2013 die Entlassung in Abstimmung mit der CDU-Parteiführung mit der Mitgliedschaft Bürges in der »Gothia« begründet. »Die Diskussion um die Mitgliedschaft von Michael Büge in der Burschenschaft hat die Arbeit an Sachthemen in den vergangenen Monaten deutlich erschwert«, erklärte Czaja damals.
Michael Büge wollte sich am Donnerstag auf telefonische Nachfrage zunächst nicht zu seiner Klage auf Weiterbeschäftigung gegenüber »nd« äußern. Für eine weitere Diskussion um Karenzzeiten von Politikern hatte nach seiner Entlassung die Geschäftsführertätigkeit Michael Büges bei der »Bürgerhilfe gGmbh« gesorgt. Das Unternehmen mit dem Beinamen »Kultur des Helfens« ist in jenem Sozialbereich tätig, den Büge als Staatssekretär einst verantwortete. Auch im Flüchtlingsgeschäft wollte Büge einsteigen, wie »nd« im Frühjahr 2015 aufgedeckt hatte.

Viel Glück scheint sein Fachwissen dem Betriebswirt und ehemaligen hohen politischen Beamten indes nicht einzubringen. Aus dem Flüchtlingsgeschäft stieg Büge mit seiner Familie nach »nd«-Informationen im Mai dieses Jahres wieder aus. Und den Geschäftsführerposten bei der »Bürgerhilfe« hat er auch eingebüßt. Zum 1. Juli hat Bernhard Scheurenbrand den Posten übernommen. Die »Bürgerhilfe« wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Wechsel äußern.

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