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Steuerliche Entlastung auch bei auswärts lebendem Kind

Tipp für Alleinerziehende

Alleinerziehende können auch bei einem auswärts wohnenden Kind steuerliche Entlastung beanspruchen. Denn ist das Kind trotz eigener Wohnung noch bei dem Elternteil gemeldet, ist von einer Haushaltszugehörigkeit auszugehen.

Damit sei der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren, entschied der Bundesfinanzhof in München mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Az. III R 9/13).Somit bekam ein alleinerziehender Vater aus Niedersachsen Recht. Der Mann erhielt für seine Tochter im Streitjahr 2010 noch Kindergeld. Die Tochter lebte in ihrer eigenen Wohnung, war aber noch in der Wohnung ihres Vaters gemeldet.In seiner Steuere...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/981449.steuerliche-entlastung-auch-bei-auswaerts-lebendem-kind.html

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