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Kein Gewohnheitsrecht für Kneipe

Wohneigentumsanlage

Wird ein Ladenraum in einer Wohnanlage jahrelang unzulässig als Gaststätte genutzt, darf die Eigentümergemeinschaft die Öffnungszeiten nachträglich begrenzen.

Auf ein Gewohnheitsrecht kann sich der Gaststättenbetreiber nicht berufen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. Juli 2015 (Az. V ZR 169/14) in Karlsruhe.Im entschiedenen Fall ging es um eine Kneipe in Saarbrücken. Die Nutzung der Räumlichkeiten in der Wohnanlage war als »Laden« festgeschrieben. Der Neffe der Eigentümerin betrieb in den Räumen seit 1995 jedoch eine Gaststätte, was von den an...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/981451.kein-gewohnheitsrecht-fuer-kneipe.html

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