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Geschäftsessen richtig absetzen

Steuertipp

Bekanntermaßen können Bewirtungskosten für ein Geschäftsessen im Restaurant vom Bewirtenden von der Steuer abgesetzt werden. Unternehmer oder Selbstständige dürfen in der Regel bis zu 70 Prozent des Rechnungsbetrages als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen.

Der Fiskus schaut bei Bewirtungsrechnungen allerdings sehr genau hin und prüft, ob eine betriebliche Veranlassung gegeben ist, die Aufwendungen angemessen sind und deren Höhe nachgewiesen wurde. Der Rahmen für die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten ist eng. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) gibt sich streng. Was alles zu beachten ist, darüber informiert die Steuerberaterkammer Berlin (stbk-berlin).Kl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/982353.geschaeftsessen-richtig-absetzen.html

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