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Die meisten Arbeitnehmer auch im Urlaub erreichbar

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  • Lesedauer: 3 Min.

Eigentlich steht für viele Berufstätige im Sommer Strand statt Büro auf dem Programm. Trotzdem bleibt die Mehrheit laut einer Bitkom-Research-Umfrage für Kollegen, Vorgesetzte oder Geschäftspartner erreichbar.

Demnach beantworten 72 Prozent in den Ferien dienstliche Anrufe, Mails oder Kurznachrichten. Die meisten gehen ans Telefon (66 Prozent). Mehr als die Hälfte beantwortet Kurznachrichten wie Whatsapp-Nachrichten oder SMS und knapp die Hälfte (48 Prozent) Mails. Befragt wurden Anfang Juli 1007 Berufstätige über 14 Jahre.

Wichtig ist allerdings der Hinweis: Arbeitnehmer müssen nicht unbedingt ans Telefon gehen, wenn der Chef anruft. »Urlaub ist Urlaub«, ergänzt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Allerdings könne es bei Notfällen und leitenden Angestellten Ausnahmen geben. Aber ohne seine Zustimmung darf der Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückgeholt werden. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihre privaten Kontaktdaten auch nicht im Betrieb hinterlegen.

Allergie durch Arbeitskleidung: Mitarbeitern stehen Alternative zu

Löst die Arbeitskleidung gesundheitliche Probleme aus, sollte der Arbeitnehmer nach einer Alternative fragen. »Wenn die Gesundheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird, dann muss der Arbeitgeber sich etwas anderes ausdenken«, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Köln. Hat der Mitarbeiter zum Beispiel eine Polyester-Allergie, dann steht ihm möglicherweise Kleidung aus Baumwolle zu. Dazu empfiehlt die Anwältin dem Arbeitnehmer, die Allergie mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen. Gefällt dem Arbeitnehmer die Kleidung einfach nicht, ist das kein Grund zur Beschwerde.

Ergänzend zur Kleiderordnung ist noch festzuhalten: Gilt am Arbeitsplatz eine Kleiderordnung, müssen die Arbeitnehmer sie auch bei Hitze beachten. Bei einem Verstoß müssen sie allerdings in aller Regel nicht mit Konsequenzen rechnen. Dennoch kann der Chef seine Angestellten auffordern, nach Hause zu gehen und sich umzukleiden. Oft sind bei Hitze aber Lockerungen vorgesehen. So dürfen Angestellte einer Bank ab einer bestimmten Temperatur den oberen Hemdknopf offen lassen.

Antrag auf Ausbildungshilfe besser persönlich abgeben

Wer Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen möchte, sollte die Unterlagen am besten persönlich abgeben. Zukünftige Auszubildende sollten die Papiere idealerweise am Empfang der zuständigen Arbeitsagentur einreichen. Dort prüfe ein Mitarbeiter dann direkt, ob die Unterla­gen vollständig sind, teilt die Agentur für Arbeit in Berlin mit. Ansonsten kann der Antrag aber auch per Post geschickt werden. Den Vordruck für den Antrag gibt es laut Arbeitsagentur nicht im Internet. Interessierte holen sich die Unterlagen entweder persönlich ab oder fordern sie telefonisch unter (0800) 455 55 00 an.

Berufsausbildungshilfe können Jugendliche erhalten, die für die Ausbildung von zu Hause ausziehen müssen und finanziell sonst nicht über die Runden kommen. Die Höhe hängt vom Alter, dem Familienstand, der zu zahlenden Miete und dem Einkommen der Eltern ab. dpa/nd

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