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Trotz Spirale schwanger

Urteil: Arzt haftet nicht

Ein Arzt haftet nach einem Gerichtsurteil nicht für die ungewollte Schwangerschaft einer Patientin, bei der die Spirale als Verhütungsmittel aufgrund einer doppelten Anlage der Geschlechtsorgane ungeeignet war.

In dem Fall sei nicht von einem haftungsbegründenden Diagnosefehler auszugehen, heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 26 U 2/13) vom 8. Juli 2015. Dem Arzt könne nicht vorgeworfen werden, dass er von einer einfachen Anlage der Geschlechtsorgane ausgegangen sei. Die Anomalie der Klägerin sei extrem selten und häufig kaum zu erkennen, hieß es. Die Richter wiesen mit ihrer Entscheidung ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/982365.trotz-spirale-schwanger.html

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