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Berlin Energie ist im Gasstreit nicht parteifähig
Kammergericht untersagt Nebenintervention von landeseigenem Betrieb in Verfahren
Die Gasag hat vor dem Berliner Kammergericht am Montag einen weiteren Erfolg erzielt. Aus Sicht des Kartellsenats des Kammergerichts ist nämlich die Nebenintervention von »Berlin Energie« in einem laufenden Verfahren unzulässig.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/982973.berlin-energie-ist-im-gasstreit-nicht-parteifaehig.html
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