Berlin Energie ist im Gasstreit nicht parteifähig

Kammergericht untersagt Nebenintervention von landeseigenem Betrieb in Verfahren

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Gasag hat vor dem Berliner Kammergericht am Montag einen weiteren Erfolg erzielt. Aus Sicht des Kartellsenats des Kammergerichts ist nämlich die Nebenintervention von »Berlin Energie« in einem laufenden Verfahren unzulässig. Der landeseigene Betrieb ist Mitbewerber um die Gasnetzkonzession und Konkurrent der Gasag. Nachdem Landgericht Berlin bestätigte damit am Montag auch das Kammergericht die Einschätzung, dass die »Berlin Energie« mit seinen geringen wirtschaftlichen Tätigkeiten und seinen wenigen Mitarbeitern nur so etwas wie eine Platzhalterfunktion in dem Bieterverfahren um die Gasnetzkonzession einnimmt.

»Damit dürfte klar sein, dass das Land Berlin auch in der Hauptsache um die Vergabe der Gasnetzkonzession keine Erfolgschance hat«, erklärte der Energieexperte der LINKEN, Harald Wolf, dem »nd«. Jetzt bleibe für das Land nur die Option, auf dem Verhandlungswege eine Mehrheitsbeteiligung bei der Gasag zu erlangen, so Wolf.

Bei den rekommunalisierungskritischen Organisationen wurde das Urteil am Montag unterschiedlich gewertet. Die CDU erkannte vor allem eine Niederlage ihres Koalitionspartners. »Das Gericht hat klar und deutlich festgestellt, dass sich die SPD verzockt hat«, erklärte der Generalsekretär der Union, Kai Wegner. Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) sahen dagegen den Weg frei für eine partnerschaftliche Lösung des Landes mit den Privatunternehmen beim Gas, aber auch beim Stromnetz.

Grüne und LINKE forderten unterdessen, die laufende Stromnetzvergabe auf null zu setzen. Berlin muss seinen landeseigenen Mitbewerber vernünftig ausstatten, sagt Harald Wolf. »Sonst ist Vattenfall der einzige Bewerber, der sich für 100 Prozent des Stromnetzes bewirbt.«

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