Indien: Oberstes Gericht erlaubt Todesfasten
Delhi. Das Oberste Gericht in Indien hat Anhängern des Jainismus das rituelle Todesfasten wieder gestattet. Die Richter entschieden am Montag, das Verbot eines untergeordneten Gerichtes aufzuheben und den Fall selbst an sich zu ziehen. Anhänger der Jain-Religion hatten gegen das Verbot protestiert. Der vor allem in Indien praktizierte Glauben sieht »Santhara« vor, ein systematisches Hungern bis zum Tode. Indiens Gesetzgebung verbietet jedoch Selbstmord. Ein Gericht im Bundesstaat Rajasthan hatte daher geurteilt, dass die Praxis nicht erlaubt sei. Das Ritual wird meist von älteren Jainas praktiziert, die nicht mehr leben wollen. epd/nd
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