NPD-Abgeordnete dürfen Flüchtlingsheim besuchen
Greifswald. NPD-Abgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern dürfen unter Auflagen die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Horst besuchen. Das Innenministerium habe mit seiner Weigerung die verfassungsrechtlich garantierten Abgeordnetenrechte verletzt, teilte das Verfassungsgericht am Dienstag in Greifswald mit. Die NPD-Landtagsfraktion und Abgeordnete hatten gegen das Innenministerium geklagt, das den Mitgliedern der rechtsextremen Partei den Zutritt verweigert hatte. Den Abgeordneten stehe im Grundsatz ein »(Selbst)informationsgewinnungsrecht« zu. Der Innenminister sei allerdings berufen, die näheren Einzelheiten eines Besuchs festzulegen. dpa/nd
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