Kein Hartz IV bei möglicher Frührente

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Mainz. Ein Jobcenter kann von einem 63-jährigen Arbeitslosen verlangen, vorzeitig Altersrente zu beantragen und damit verbundene dauerhafte Rentenabschläge zu akzeptieren. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht stellte fest, dass bei einem Mann, der keinen entsprechenden Antrag stellen wollte, die Zahlungen eingestellt werden durften. Die Richter gaben in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung dem Jobcenter Recht, das den Kläger als nicht hilfebedürftig eingestuft hatte. epd/nd

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