Kein Hartz IV bei möglicher Frührente
Mainz. Ein Jobcenter kann von einem 63-jährigen Arbeitslosen verlangen, vorzeitig Altersrente zu beantragen und damit verbundene dauerhafte Rentenabschläge zu akzeptieren. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht stellte fest, dass bei einem Mann, der keinen entsprechenden Antrag stellen wollte, die Zahlungen eingestellt werden durften. Die Richter gaben in einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung dem Jobcenter Recht, das den Kläger als nicht hilfebedürftig eingestuft hatte. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.