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Auskunftspflicht

Welche Unterlagen und Belege bei streitigen Betriebskostenabrechnungen von dem Vermieter vorgelegt werden müssen, ist oftmals zwischen den Mietparteien unklar.

Das Amtsgericht (AG) Dortmund hat am 18. März 2014 (Az. 423 C 10635/13) die Rechte des Mieters auf vollständige Information gestärkt, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Der Vermieter war im zu entscheidenden Fall der Auffassung, er schulde nur Auskunft hinsichtlich der Kosten, die er auch tatsächlich auf den Mieter umlegen will. Laut Geri...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/983727.alle-kosten-angeben.html

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