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Eigenmächtigkeit

Mieterhöhung

Bucht ein Vermieter eigenmächtig eine höhere Miete ab und nehmen das die Mieter eine Weile hin, ist das nicht als Zustimmung auszulegen.

Will der Vermieter die Miete erhöhen, so muss er Klage erheben, wenn der Mieter dem nicht zustimmt. Um diesen Aufwand zu umgehen, nutzte ein Vermieter die Einzugsermächtigung der Mieter aus. Er zog einfach den höheren Betrag vom Konto des Mieters ein. Erst nachdem fünf Monate lang die höhere Miete abgebucht worden war, widersetzten sich die Mieter.Laut Landgericht München l (Az. 14 S 5662/94) müss...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/983731.eigenmaechtigkeit.html

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