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Impfschaden ist kein Arbeitsunfall

Gerichtsurteil

Ein Impfschaden nach einer vom Arbeitgeber veranlassten Grippeschutzimpfung ist einem Gerichtsurteil zufolge kein Arbeitsunfall.

Das Sozialgericht Dortmund entschied mit Urteil vom 10. August 2015 (Az. S 36 U 818/12), dass eine Mitarbeiterin eines Bochumer Museums keinen Anspruch auf Anerkennung ihres Impfschadens als Arbeitsunfall habe Die Frau hatte geklagt, weil sie nach einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung an dem Guillain-Barré-Syndrom erkrankt war. Nach ihren Worten war ihr die betriebsärztliche Impfung von ihr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/983733.impfschaden-ist-kein-arbeitsunfall.html

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