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Zehn Bewerbungen pro Monat zumutbar

Für Hartz-IV-Bezieher sind zehn Bewerbungen pro Monat zumutbar. Werden ohne ausreichenden Grund keine Bewerbungsbemühungen nachgewiesen, ist eine vollständige Hartz-IV-Kürzung gerechtfertigt.

So urteilte das Sozialgericht Berlin am 28. April 2015 (Az. S 168 AS 5850/14). Allein der Hinweis auf die angebliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen reicht nicht, um die unterlassenen Bewerbungsbemühungen zu begründen.Ein Hartz-IV-Bezieher hatte es wiederholt abgelehnt, im Monat zehn Bewerbungen zu schreiben. Das Jobcenter strich daraufhin vollständig das Arbeitslosengeld II. Die Sanktionsreg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/983739.zehn-bewerbungen-pro-monat-zumutbar.html

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