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Elektronische Anzeigen zur Zugverspätung sind Pflicht

Bahn unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht: Telefonnummern am Bahnsteig für Nachfragen reichen nicht

Die Deutsche Bahn muss bis September 2019 auf allen Bahnhöfen Deutschlands Verspätungen und Zugausfälle anzeigen. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Die Deutsche Bahn betreibt rund 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte in der Bundesrepublik. Zunehmend wurden dort Lautsprecheranlagen abgebaut, mit denen früher Verspätungen und Zugausfälle durchgesagt wurden. Übrig blieben vielfach nur Aushänge mit dem Fahrplan und einer Telefonnummer, unter der Reisende bei der Bahn anrufen können, um sich über diesen zu vergewissern.Dem Eisenbahn-Bundesamt genügte die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984019.elektronische-anzeigen-zur-zugverspaetung-sind-pflicht.html

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