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NGG muss nicht zahlen

Kein Schadenersatz für Geflügelproduzenten

Karlsruhe. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) muss keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an den Geflügelproduzenten Heidemark zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg bestätigt und damit die Klage des Produzenten auf sieben Millionen Euro abgewiesen, wie das Oldenburger Gericht mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ: VI ZR ...

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