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Erhöhung durch Bauleistungen
Grunderwerbsteuer
Die Grundlage für die Grunderwerbsteuer beim Kauf eines unbebauten Grundstücks ist nicht immer nur der Grundstückskaufpreis, wie die Wüstenrot Bausparkasse unter Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhof mitteilt.
Ergibt sich nämlich aus weiteren Vereinbarungen anlässlich des Verkaufs, dass der Käufer das Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der Kauf nach geltendem Recht auch auf den Wert für die Bauleistungen. Wenn allerdings der Käufer Dritte nach Vertragsabschluss mit den Bauleistungen beauftragt, können sie nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse (W&W) für die Grunderwerbsteuer nicht berü...
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