Keine Mieterhöhung für Brunnen 7

Landgericht entscheidet für Bewohner eines Hausprojekts und bestätigt Urteil vom März

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.
Bei Streitigkeiten um Mieterhöhungen für ein Hausprojekt in der Berliner Brunnenstraße haben die Bewohner einen weiteren Erfolg erzielt. Nun gab auch das Landgericht einer Mieterin recht, die sich wehrte.

Feierstimmung im Hausprojekt Brunnenstraße 6/7 in Mitte. Nachdem bereits im März das Amtsgericht Mitte den Mieterhöhungsplänen von Hausbesitzer Klaus Gawehn eine Absage erteilt hatte, hat auch das Landgericht Berlin am 17. September diese Entscheidung bestätigt. Das bedeutet, dass nach dem gültigen Vertrag die Mieten für die Wohnungen eines der letzten Hausprojekte in Mitte dauerhaft nicht erhöht werden können. Ein schönes Geschenk zum 25-jährigen Jubiläum des Projekts.

Konkret ging es bei dem Rechtsstreit um einen von insgesamt 60 Mietverträgen. Gawehn hatte die Bewohnerin Hainke Castagne auf Zahlung einer Mieterhöhung verklagt, die er 2013 von ihr verlangt hatte. Im Rahmen der Sanierung des Hauses wurden zusammen mit den Bewohnern – unter Beteiligung von Senat und der finanzierenden Investitionsbank Berlin – Staffelmietverträge ausgehandelt, deren Erhöhungen 2012 ausgelaufen waren. »Weitere Erhöhungen sind ausgeschlossen«, lautet die eigentlich recht eindeutige Passage im Vertrag, die der Hausbesitzer, übrigens Rechtsanwalt, anders interpretiert wissen wollte.

»Wir haben brav alle die Staffelerhöhungen gezahlt, aber die anschließende Mieterhöhung hatte in unseren Augen keine Grundlage«, sagt Neunhöffer. »Wir wussten auch, dass diese Erhöhung irgendwann kommen wird und wir hatten auch im Vorfeld Gespräche, wie man das anders lösen könnte. Dann gab es diese Klage«, erzählt Hainke Castagne, die ebenfalls im Projekt wohnt.

»Wir hatten trotz des eigentlich klaren Satzes Bedenken, denn wir haben immer erlebt, dass vor Gerichten solche Klauseln mieterfeindlich ausgelegt wurden«, sagt Neunhöffer. Doch bereits der Prozess vor dem Amtsgericht, der von Gawehns Anwalt als Probeverfahren bezeichnet wurde, wurde nach wenigen Minuten im Sinne der Mieter entschieden. Das Gericht konnte keine Uneindeutigkeiten im Passus erkennen.

Der Hausbesitzer ging vor das Landgericht. Rein vom Streitwert bei diesem einzelnen Mietvertrag hätte das Verfahren nie dort landen können, doch weil es von den dortigen Richtern auch als Musterprozess für alle Verträge des Hauses angesehen wurde, nahmen sie den Fall an. Und bescherten Gawehn eine krachende Niederlage.

Die Argumentationsversuche des Hausbesitzers waren abenteuerlich. »Er zeigte Fotos von Graffitis an seinem Haus in Friedenau, auf denen nicht mal ein Schriftzug zu erkennen war und sagte, die seien von uns. Er hat uns denunziert, wo er konnte«, berichtet Castagne. Damit wollte er beweisen, dass der damalige Mietvertrag in einer Bedrohungssituation für ihn zustande gekommen war. »Er hat auch verschiedene Protokolle gezeigt, die beweisen sollten, dass weder er noch wir diesen Passus so gemeint haben«, so Neunhöffer. »Wir sind vor allem unserem Anwalt Moritz Heusinger dankbar«, sagt Castagne. Er hatte das Hausprojekt seit der Besetzungszeit 1990 unterstützt, als er selber noch Jura studierte.

»Es ist genau das Richtige, was diesem Haus passiert ist. Das sollte der ganzen Stadt passieren«, findet Castagne. »Wenn Leute sich massenhaft kollektiv in einem Projekt zur Wehr setzen, dann kommen auch Lösungen zustande, die nach 20 Jahren Bestand haben. Das ist ein ganz starkes Signal dafür, dass eine kollektive Organisierung sich lohnt«, sagt Neunhöffer. Die Hausbewohner sind froh, nun endlich wieder Zeit für die vielen anderen Aufgaben in der Stadt zu haben. »Flüchtlinge, der Ausverkauf der Stadt«: Da gibt es vieles, worum Castagne sich kümmern möchte.

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