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Russische Zusatzrenten zählen bei Sozialhilfe mit

Russische Zusatzrenten für Kriegsteilnehmer können in Deutschland den Anspruch auf Sozialhilfe mindern oder sogar ausschließen.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. L 5 SO 70/15 B ER) entschied nach einer Mitteilung vom 10. September 2015, dass diese Leistungen auf das Einkommen anzurechnen seien. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des zuständigen Sozialgerichts Trier, das die Klage eines Ehepaares aus Trier abgelehnt hatte. Das Ehepaar erhielt neben der normalen Altersrente aus Russland eine sogenannte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986027.russische-zusatzrenten-zaehlen-bei-sozialhilfe-mit.html

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