Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Pflegemindestlohn gilt für Betreuungskräfte
Berlin. Betreuungskräfte in der Altenpflege erhalten von Oktober an den Mindestlohn der Pflegebranche. Er beträgt im Westen Deutschlands 9,40 Euro pro Stunde, im Osten 8,65 Euro. Bisher erhielten die Betreuungskräfte den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Zum 1. Januar steigt der Pflegemindestlohn weiter auf 9,75 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost) pro Stunde, wie die Bundesregierung am Mittwoch ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986369.pflegemindestlohn-gilt-fuer-betreuungskraefte.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.