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Gericht: Ohlauer Flüchtlinge dürfen bleiben

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbietet Räumung der früheren Gerhart-Hauptmann-Schule

Erneute Schlappe für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Die 20 in der besetzten ehemaligen Schule verbliebenen Flüchtlinge dürfen bis auf weiteres bleiben. Eine Räumung können juristisch nicht einfach durchgesetzt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986665.gericht-ohlauer-fluechtlinge-duerfen-bleiben.html

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