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Witwenrente auch bei »später Ehe«

Bundesarbeitsgericht zur Witwenversorgung

Kann ein Arbeitnehmer, der erst wenige Jahre vor Rentenbeginn heiratet, auf die Versorgung seiner Frau durch eine betriebliche Witwenrente setzen?

Arbeitgeber können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. August 2015 (Az. 3 AZR 137/13) eine betriebliche Witwenversorgung nicht von einem Hochzeitstermin vor dem 60. Lebensjahr abhängig machen. Eine solche Klausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung kippte das BAG. Diese »Spätehe-Klausel« in einer betrieblichen Versorgungsverordnung stelle eine Diskriminierung wegen des Al...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986809.witwenrente-auch-bei-spaeter-ehe.html

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