Werbung

Witwenrente auch bei »später Ehe«

Bundesarbeitsgericht zur Witwenversorgung

  • Lesedauer: 2 Min.
Kann ein Arbeitnehmer, der erst wenige Jahre vor Rentenbeginn heiratet, auf die Versorgung seiner Frau durch eine betriebliche Witwenrente setzen?

Arbeitgeber können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. August 2015 (Az. 3 AZR 137/13) eine betriebliche Witwenversorgung nicht von einem Hochzeitstermin vor dem 60. Lebensjahr abhängig machen. Eine solche Klausel in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung kippte das BAG.

Diese »Spätehe-Klausel« in einer betrieblichen Versorgungsverordnung stelle eine Diskriminierung wegen des Alters dar und sei damit unwirksam. Die »Spätehe-Klausel« führe »zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer«, begründete der Dritte Senat seine Entscheidung.

Nur bei der Alters- und Invaliditätsversorgung seien Altersgrenzen als Voraussetzung für den Bezug von Leistungen zulässig, nicht aber bei der Hinterbliebenenversorgung.

Erstmals seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist damit über eine Versorgungsklausel entschieden worden, die eine Vorgabe zum Zeitpunkt der Eheschließung macht. Die Bundesrichter entschieden anders als die Vorinstanz in München, die die Klage der Witwe auf Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung ihres Mannes abgewiesen hatte.

Das Paar, das seit 1992 zusammenlebte, hatte im August 2008 geheiratet. Der Ehemann, der als Arbeitnehmer betriebliche Versorgungsansprüche erworben hatte, war zu diesem Zeitpunkt 61 Jahre alt. Ende 2010 starb der Mann. Die Witwe beanspruchte nun vom Arbeitgeber ihres Mannes die in den Pensionsregelungen aufgeführte betriebliche Witwenrente.

Zwar seien in der betrieblichen Versorgung Altersgrenzen für den Bezug von Leistungen grundsätzlich möglich, das gelte jedoch nicht für eine Festlegung, nach der die Hinterbliebenenversorgung wie in diesem Fall nur gewährt werden sollte, wenn die Ehe vor Voll- endung des 60. Lebensjahres geschlossen wurde. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal