Baubeigeordneter soll abgewählt werden

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Potsdam. Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen den beurlaubten Potsdamer Baubeigeordneten Matthias Klipp (Grüne) ein. Das hat jedoch keinen Einfluss auf den Abwahlantrag gegen Klipp, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Entscheidung der Justiz betreffe Sachverhalte aus einem Zivilprozess, den Klipp mit dem Springer-Verlag führte. Maßgeblich für den Abwahlantrag von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sei jedoch, dass Klipp ihn und die Öffentlichkeit mehrmals nicht wahrheitsgemäß informiert habe. Dabei ging es darum, dass Klipp von seiner Baubehörde ein größeres Eigenheim genehmigt bekam als zulässig. Über die Zukunft von Klipp wird am 4. November im Stadtparlament abgestimmt. Weil für die Abwahl eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist, benötigt der Oberbürgermeister auch Stimmen aus der oppositionellen Linksfraktion. Bis zum 4. November sei noch viel Zeit. Die LINKE werde sich zu ihrem Stimmverhalten sorgfältig und mit der nötigen Objektivität verständigen, erklärte Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg. nd

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