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»Unverzüglich« kann auch später als nach sechs Monaten sein

BFH-Urteil: Steuervergünstigung für geerbtes Familienheim

Im nd-ratgeber vom 30. September 2015 sind wir auf eine Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Erbschaftsteuer für ein geerbtes Familienheim eingegangen. Nachfolgend ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/987673.unverzueglich-kann-auch-spaeter-als-nach-sechs-monaten-sein.html

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