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Finanzgericht fällt ein für Tierhalter freundliches Urteil
Steuertipps und Steuerrecht
Wenn von einer haushaltsnahen Dienstleistung im Sinne des Steuerrechts die Rede ist, dann denkt die Mehrheit der Menschen wohl zunächst nicht an die Betreuung von Hunden und Katzen durch eine dritte Person während der Abwesenheit von Frauchen oder Herrchen.
Aber auch das kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazugehören, wie das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 15 K 1779/14) entschied.Der Fall: Ein Steuerzahler hielt sich eine Katze. Während der Zeiten, in denen er sich nicht selbst um das Tier kümmern konnte, beschäftigte er für 12 Euro pro Tag eine Kraft, die für das Füttern und das Reinigen der Katzentoilette zuständig war. Di...
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