Kodex gegen Schlachten hochtragender Rinder
Schwerin. Das qualvolle Sterben ungeborener Kälber in Schlachthöfen soll in den norddeutschen Bundesländern durch freiwillige Selbstverpflichtungen beendet werden. Nach Niedersachsen haben auch in Mecklenburg-Vorpommern Verbände von Landwirten und Tierärzten, der größte Schlachthof des Landes und Tierschützer einen entsprechenden Landeskodex unterzeichnet. Es gehe um Rinder im letzten Drittel der Trächtigkeit, also ab dem siebenten Monat, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) am Mittwoch in Schwerin. In diesem Alter könnten die Föten Schmerzen verspüren. Die Schlachtung tragender Tiere sei weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene geregelt. »Das deutsche Tierschutzgesetz klammert den Schutz ungeborenen Lebens bisher aus«, sagte Backhaus. dpa/nd
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