Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Bundesgerichtshof: Hausmann muss für Kindesunterhalt Nebenjob annehmen
Hausmänner müssen einen Nebenjob annehmen, wenn dies für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe notwendig ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Väter oder auch Mütter sich damit künftig schwerer vor Unterhaltspflichten drücken, auch wenn sie nach einer erneuten Heirat Kinder versorgen müssen. Im konkreten Fall ging es um einen Brasilianer, der in seiner zweiten Ehe den Haus...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/98791.bundesgerichtshof-hausmann-muss-fuer-kindesunterhalt-nebenjob-annehmen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.