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Grundstück für Schwerbehinderten wurde abgelehnt

Die Unfallfürsorge muss nach einem Dienstunfall eines Beamten nicht die Grundstückskosten zum Bau eines barrierefreien Hauses übernehmen.

Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 5 K 313/15.KO) nach einem am 25. August 2015 veröffentlichten Gerichtsbescheid. Damit scheiterte ein Polizeibeamter vor Gericht, der 1987 im Einsatz mehrere Schussverletzungen erlitt. Als Folge ist seine Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt. Er ist mit einem Grad von 100 schwerbehindert.Da seine Mietwohnung nicht barrierefrei ist, wollte der...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/988493.grundstueck-fuer-schwerbehinderten-wurde-abgelehnt.html

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