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Wann ist die Versammlung der Eigentümer beschlussfähig?

Leserfrage

Eigentümerversammlung - »Hingehen oder wegbleiben?« war ein Beitrag im nd-ratgeber vom 15. Juli 2015 überschrieben. Dazu meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Festlegung, welche Mindestanzahl in Prozenten an Eigentümern anwesend sein muss, damit die Versammlung überhaupt Beschlüsse fassen kann? Harry Sch., Potsdam

Das zentrale Gremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt die Eigentümerversammlung dar. Im Rahmen ihrer Privatautonomie können hier die Wohnungseigentümer mit Beschlüssen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ihre Angelegenheiten selbst regeln. Doch wann ist die Beschlussfähigkeit hergestellt?Der Regelfall ist die Mehrheitsbeschlussfassung. Damit eine Versammlung gemäß Wohnu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/988501.wann-ist-die-versammlung-der-eigentuemer-beschlussfaehig.html

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