Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Bei Beamten per Kreuzchen rechtmäßig

Beurteilung

Die dienstliche Beurteilung von Beamten ist auch im Ankreuzverfahren zulässig. Nur das sich aus den Einzelbewertungen ergebende Gesamturteil muss in der Regel textlich begründet werden.

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az. 2 C 13.14 und weitere) in einem am 18. September 2015 veröffentlichten Urteil.Geklagt hatten neun Beamte des gehobenen Dienstes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, der Bundespolizei und der Zollverwaltung. Sie hatten Regelbeurteilungen nur mit Kreuzchen statt mit einem individuellen Text erhalten. Regelbeurteilungen werde...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/989293.bei-beamten-per-kreuzchen-rechtmaessig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.