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Kinderlärm und lautes Pinkeln

Kuriose Mieterurteile

Über was sich die Menschen aber auch streiten und was alles die Gerichte beschäftigt.

KinderlärmMieter dürfen weder fristlos kündigen noch die Miete mindern, weil auch spät am Abend Kinderlärm zu hören ist. Deren natürlicher Spiel- und Bewegungsdrang sei eben geräuschvoll, urteilte das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf.Nächtliche Liebesspiele Regelmäßige nächtliche Liebesspiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Die Geräusche entsprächen »n...

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